Die Coinbase Germany GmbH ist somit Inhaberin der ersten von der BaFin erteilten Erlaubnis für das neu als Finanzdienstleistung eingeführte Kryptoverwahrgeschäft. Da es sich dabei um ein neuartiges Geschäftsmodell handelt, hatte die BaFin bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie ein interdisziplinäres, geschäftsbereichs- und referatsübergreifendes Team zusammengestellt, das sich mit den komplexen Fragen rund um das Kryptoverwahrgeschäft befasst.
Hintergrund ist, dass mit der Einführung des oben genannten Gesetzes das Kryptoverwahrgeschäft als neuer Erlaubnistatbestand ins Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen worden ist.