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Coinbase Germany GmbH: BaFin erteilt Erlaubnis zum Erbringen des Kryptoverwahrgeschäfts

Die BaFin hat der Coinbase Germany GmbH die erste Erlaubnis zum Erbringen von Kryptoverwahrgeschäften erteilt, so die Pressemitteilung der BaFin.

Wörtlich heißt es in der Mitteilung:

Die BaFin hat der Coinbase Germany GmbH am 28. Juni 2021 die Erlaubnis erteilt, das Kryptoverwahrgeschäft und den Eigenhandel – beschränkt auf Kryptowerte und Rechnungseinheiten – zu erbringen.

Die Coinbase Germany GmbH ist somit Inhaberin der ersten von der BaFin erteilten Erlaubnis für das neu als Finanzdienstleistung eingeführte Kryptoverwahrgeschäft. Da es sich dabei um ein neuartiges Geschäftsmodell handelt, hatte die BaFin bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie ein interdisziplinäres, geschäftsbereichs- und referatsübergreifendes Team zusammengestellt, das sich mit den komplexen Fragen rund um das Kryptoverwahrgeschäft befasst.

Hintergrund ist, dass mit der Einführung des oben genannten Gesetzes das Kryptoverwahrgeschäft als neuer Erlaubnistatbestand ins Kreditwesengesetz (KWGaufgenommen worden ist.

Auch diese Nachricht zeigt wieder, die Institutionen bereiten sich darauf vor, den rechtlichen Rahmen entsprechend zu nutzen, damit ein reguliertes Geschäft mit Privatkunden etc. möglich wird. Ein weiterer wichtiger Meilenstein!

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